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Code of Conduct
Verhaltenscodex
In einem Unternehmen, in dem täglich viele Menschen miteinander kommunizieren und interagieren, lassen sich Konflikte, Unregelmäßigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nicht immer vermeiden.
Für Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Conduct oder die Antikorruptionsrichtlinie ist Frau Becker unter compliance@k2e.de erreichbar.
Manchmal kann es notwendig sein, einen Vermittler zwischen internen oder externen Hinweisgebern und Unternehmen einzuschalten. Auch wenn es nur darum geht, Hemmschwellen für Hinweisgeber abzubauen. In einem solchen Fall können Sie sich an unsere externen und neutralen Ombudspersonen Herrn Rechtsanwalt Felix Weidenbach bzw. Frau Rechtsanwältin Janine Winkler von Baker Tilly wenden. Die Ombudsperson nimmt die Hinweise entgegen und prüft sie. Auf Wunsch gewährleistet sie die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Die Ombudsperson ist wie folgt erreichbar:
Felix Weidenbach, Rechtsanwalt
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b
80335 München
Telefon: +49 89 55066 – 555
E-Mail: weidenbach.ombudsperson.cteam@bakertilly.de
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen und Entwicklung des Code of Conduct der K2E
- Geltungs- und Anwendungsbereich
- Die K2E handelt gesetzeskonform und verantwortungsbewusst
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K2E gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um
- Die K2E handelt umsichtig und nachhaltig
- Die K2E setzt ihre Prinzipien und Verantwortlichkeiten konkret um
1 Grundlagen und Entwicklung des Code of Conduct der K2E
Vision, Unternehmenspolitik, Handlungsgrundsätze und die Antikorruptionsrichtlinie bilden die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der K2E sind verpflichtet, den Code of Conduct samt der darin Bezug genommen Verweise eigenverantwortlich einzuhalten und das Verhalten daran auszurichten.2 Geltungs- und Anwendungsbereich
Der Verhaltenskodex ergänzt und konkretisiert die Unternehmenspolitik und Vision der K2E und macht diese so handhabbar für das tägliche Handeln aller im Unternehmen. Zudem fixiert der Verhaltenskodex Regeln und Werte der Zusammenarbeit, die im Unternehmen längst gelebt werden und deshalb für viele eine Selbstverständlichkeit sind. Durch unser Handeln, basierend auf diesem Verhaltenskodex, präsentieren wir unser Leitbild und unsere Handlungsgrundsätze nicht nur unternehmensintern, sondern auch vor allem gegenüber unseren Kunden, Lieferanten, Behörden und Stakeholdern. Mehr als nur ein Dokument für den internen Gebrauch ist der Verhaltenskodex damit die „WerteVisitenkarte“ der K2E nach außen. Der Verhaltenskodex gilt für die gesamte K2E. Darüber hinaus fordern wir die Einhaltung dieser Grundsätze auch von externen Partnern wie Subunternehmen und Lieferanten, wenn sie im Namen der oder für die K2E tätig werden. Der Verhaltenskodex umfasst vier Themenfelder:- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K2E handeln stets gesetzeskonform und verantwortungsbewusst
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K2E gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um
- Die K2E handelt wirtschaftlich, umsichtig und nachhaltig
- Die K2E setzt ihre Prinzipien und Verantwortlichkeiten konkret um
2.1 Die K2E handelt gesetzeskonform und verantwortungsbewusst
Bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen werden die geltenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Standards aller Länder, in denen die K2E tätig ist, eingehalten. In der K2E werden keine ungesetzlichen oder unredlichen Mittel angewandt, um zu Informationen, Geschäften, Aufträgen der öffentlichen Hand bzw. zu Informationen über Geschäftsgeheimnisse ihrer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und Kunden sowie Lieferanten zu gelangen. Das Anbieten und Annehmen von Vorteilen, wie Geschenken ist verboten, wenn dadurch eine bestimmte Handlung bezweckt wird oder auch nur ein solcher Eindruck entstehen könnte. Hierzu finden Sie in der Antikorruptionsrichtlinie die genauen Regelungen. Im Verhältnis zu Geschäftspartnern zeichnet sich die K2E durch Qualität und Zuverlässigkeit aus. Höchste Qualität unserer Dienstleistungen steht stets an erster Stelle. Gesetzeskonformes Handeln der K2E bedeutet für uns:- Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der K2E über relevante Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Standards aller Länder, in denen die K2E tätig ist, im entsprechenden Ausmaß informiert werden. Dazu gehört auch, dass Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen all dieser Länder verfügbar sind. Unser Handeln muss in allen Ländern nicht nur den geltenden gesetzlichen Standards entsprechen, sondern auch mit unserem Leitbild und unseren Handlungsgrundsätzen vereinbar sein.
- Die Umsetzung unseres Leitbildes und unserer Handlungsgrundsätze ist uns gerade dann wichtig, wenn eine Einhaltung dieser Grundsätze herausfordernd erscheint.
- Faire Arbeitsbedingungen haben auch in Bezug auf die von Subunternehmen oder Personaldienstleistern beigestellten Mitarbeiter höchste Priorität. Bei Arbeitsrechtsverletzungen, wie z. B Unterbezahlung sowie bei Verstößen gegen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sieht die K2E von einer weiteren Zusammenarbeit ab.
- Wir setzen unsere Antikorruptionsrichtlinie in unserer täglichen Arbeit um. Wir lehnen jede Form der (persönlichen) Bereicherung ab und werden Einladungen und angebotene Geschenke nur innerhalb des üblichen Rahmens und des von der K2E definierten Maßes annehmen und geben.
- Besteht in einer Situation Unklarheit, ob ein Verhalten der Antikorruptionsrichtlinie und anderen internen sowie gesetzlichen Standards entspricht, oder ist die Einschätzung der Situation alleine schwierig, dann sollen der Vorgesetzte oder der Compliance Beauftragte (Compliance@k2e.de) informiert werden und das weitere Vorgehen festgelegt werden.
- Projekte realisieren wir ganz im Sinne der Erwartungen und Wünsche unserer Kunden. Wir begegnen ihnen in der Beratung und Zusammenarbeit immer ehrlich, vertrauensvoll und partnerschaftlich.
- Wir arbeiten gewissenhaft, transparent und vertragstreu und bemühen uns um Pünktlichkeit in allen unseren Projekten.
- Es ist uns wichtig, dass sich unsere Geschäftspartnerinnen/ Geschäftspartner auf uns verlassen können und wir gehen daher offen, ehrlich und kooperativ mit ihnen um. Eine gemeinschaftliche Projektabwicklung von Beginn bis Ende eines Projekts bedeutet auch, dass wir bei schwierigen Situationen jederzeit ansprechbar sind. Wir definieren realistische und erreichbare Ziele, um spätere Abweichungen zu vermeiden. Dazu gehört, dass wir Situationen in Projekten praxisgetreu einschätzen und notwendige Planungsänderungen frühzeitig kommunizieren.
- Diskretion und der vertrauliche Umgang mit Informationen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
- Generell vermeiden wir alle Handlungen, die geeignet sein könnten, dem Ansehen der K2E in der Öffentlichkeit zu schaden oder auch nur einen negativen Eindruck zu erwecken.
2.2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K2E gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um
Die K2E fördert und fordert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Handlungsgrundsatz dabei ist der wertschätzende Umgang miteinander auf allen Ebenen. Respekt und Wertschätzung steigern die Zufriedenheit im Unternehmen, fördern die Identifikation mit dem Unternehmen und tragen dazu bei, die Fluktuation unter dem Branchendurchschnitt zu halten. Die Vielfalt in der K2E ist groß und Chancengleichheit im Unternehmen soll gefördert werden. Führungskräfte gehen bei all ihren Handlungen mit gutem Beispiel voran. Wertschätzende Kommunikation und ein respektvoller Umgang miteinander sind für die K2E zentral. Daher berücksichtigen wir insbesondere Folgendes:- In Gesprächen miteinander wollen wir offen und ehrlich sein. Alle sind dafür verantwortlich, dass Zuhören, ausreden lassen und konstruktives Rückmelden keine Fremdwörter im Unternehmen sind.
- Unbehagen über unpassende Bemerkungen von Kolleginnen und Kollegen sollten offen thematisiert oder mit Vorgesetzten oder einer Vertrauensperson besprochen werden.
- Die K2E will Arbeitsschritte und -prozesse sowie die Vergabe von Verantwortlichkeiten transparent gestalten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungen einbinden und entsprechend darüber informieren. Führungskräfte gehen auch hier mit gutem Beispiel voran.
- Fehler passieren! Wenn sie passieren, wollen wir daraus lernen und gemeinsam konstruktive Lösungen dafür erarbeiten.
- Wir berücksichtigen unseren Handlungsgrundsatz, in unserer täglichen Arbeit, niemanden ungerechtfertigt unterschiedlich zu behandeln. Niemand in der K2E soll aufgrund von Alter, Gesundheit, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Herkunft, Sprache, Abstammung, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit, religiöser oder politischer Anschauung sowie der sozialen Zugehörigkeit benachteiligt werden.
- Zu einer gelebten Vielfaltskultur gehört auch, dass wir z. B. bei festlichen Anlässen, Feiern und allgemeinem Speiseangebot darauf achten, dass alle Religionen oder Kulturen berücksichtigt werden.
- Unsere Unternehmenssprache ist Deutsch. Wir wollen sprachliche Barrieren im Unternehmen abbauen, die Kommunikation zwischen den einzelnen Teilen der K2E verbessern, offen sein für andere Sprachen.
2.3 Die K2E handelt umsichtig und nachhaltig
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gehören zu den Grundprinzipien der Unternehmensaktivitäten. Als integrativer Bestandteil der Unternehmensphilosophie und -kultur bedeutet Nachhaltigkeit für die K2E, ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung proaktiv wahrzunehmen. Gesetzliche Standards sind die Basis, etwa in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz, und daher kompromisslos und strikt einzuhalten. Die K2E engagiert sich aber auch darüber hinaus mithilfe gezielter Corporate Social Responsibility (CSR)-Maßnahmen in verschiedenen Projekten. Dabei orientiert sie sich an den Erwartungen und Bedürfnissen ihrer Stakeholder. Zu unseren Stakeholdern zählen wir neben Mitarbeitern und Kunden außerdem Gesellschafter, Lieferunternehmen, Subunternehmen, Banken, andere Geschäftspartner sowie die esellschaft allgemein (d.h. Anwohner, Behörden, Gesetzgeber, Medien und die Öffentlichkeit). Umsichtig zu handeln heißt, vorausschauend und redlich zu handeln. Was wir damit meinen, ist:- Wir überprüfen die Gesamtkonsequenzen unserer Entscheidungen für das Unternehmen, Mensch und Umwelt stets im Sinne der innerhalb der K2E gelebten ethischen und moralischen Standards. Dazu gehören für uns Ehrlichkeit, Transparenz, Qualität, Verlässlichkeit und Fairness.
- Wir bewerten Situationen im Vorfeld sorgfältig, sodass nachteilige Auswirkungen unserer Aktivitäten für uns und unsere Stakeholder von Anfang an vermieden oder gering gehalten werden können. Das gilt auch beim Einsatz neuer Technologien, Werkstoffe und Techniken.
- Wir wecken niemandem gegenüber unrealistische Erwartungen und die Themen anderer behandeln wir mit jener Sorgfalt, als ob es unsere eigenen wären.
- Wir folgen unserem Handlungsgrundsatz zum effizienten Arbeitseinsatz und sparsamen Umgang mit Mitteln. Dadurch schützen wir die Umwelt und sichern nachhaltig unseren Unternehmenserfolg.
- Wir arbeiten zukunftsgerichtet und fühlen uns verpflichtet, unsere Mitarbeiter auszubilden, bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihnen mehr als ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
- Unsere umfassende, nachhaltige Strategie zeigt sich auch im gesunden Wachstum des Unternehmens. Selbst in konjunkturell schwierigen Phasen verfolgen wir kontinuierlich diesen Ansatz weiter; wir investieren in neue Betriebsstätten und sehen von Arbeitsauslagerung, wenn möglich, ab.
- Wo die Weitergabe von Arbeiten an Dritte nötig ist, wählen wir Partner sowie bevorzugt solche Unternehmen, die mit uns langjährig in partnerschaftlicher Geschäftsbeziehung stehen und sich als Garant unseres Leitbildes erwiesen haben. Die Weitergabe von Teilleistungen durch bereits beauftragte Subunternehmen erfordert unsere unbedingte Zustimmung.
- Uns liegt mehr als nur das Wohl unserer eigenen Mitarbeiter am Herzen. Wenn etwa auf einer Baustelle Kolleginnen und Kollegen eines anderen Unternehmens nicht ordnungsgemäß ausgestattet sind oder andere Sicherheitsbedenken vorliegen, informieren wir die zuständigen Stellen (Bauleitung, Vorgesetzte etc.). Die Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsstandards von beauftragten Subunternehmen wird vor Ort auf den Baustellen durch das Führungspersonal kontinuierlich überwacht.
2.4 Die K2E setzt ihre Prinzipien und Verantwortlichkeiten konkret um
- Die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex sind ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur der K2E. Die Mitarbeiter richten ihr Verhalten danach aus und sind sich bewusst, dass die Nichtbeachtung dieser Prinzipien ernsthafte Konsequenzen für die K2E sowie auch für sie selbst nach sich ziehen kann. Wir alle übernehmen daher Mitverantwortung für die Umsetzung der Regeln im Geschäftsalltag, indem wir folgende Schritte setzen: Wenn wir Handlungen bemerken, die nicht unseren Werten entsprechen oder bei Fragen zum Verhaltenskodex informieren wir unseren unmittelbaren Vorgesetzten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht an Vorgesetzte wenden können oder möchten, können mit dem Compliance Beauftragten Kontakt aufnehmen.
- Führungskräfte sollen in ihrem Zuständigkeitsbereich die zentrale Bedeutung des Verhaltenskodex kommunizieren und vorleben sowie darüber informieren, wer als Anlaufstelle für Fragen zu Themen des Verhaltenskodex oder für Hinweise auf Übertretungen zuständig ist. Hinweise werden streng vertraulich behandelt, es sei denn, rechtliche Gründe gebieten ein anderes Vorgehen. Keinesfalls aber erwachsen den Hinweisgebenden Nachteile aus einer solchen Mitteilung.
- Unsere Personaldienstleister und Subunternehmer werden vor Beauftragung über unseren Verhaltenscodex informiert. Dies entbindet das Führungspersonal jedoch nicht von ihrer Leitungsverantwortung vor Ort, etwa die Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsstandards betreffend.
- Bei der Auswahl und Beschäftigung von Subunternehmen verfolgen wir eine ebenso konsequente und um Fairness bemühte Unternehmenspolitik. Die Weitergabe von (Teil-) Leistungen durch bereits beauftragte Subunternehmen an weitere Unternehmen darf nur im vertraglich und gesetzlich vorgegebenen Rahmen, ggf. mit erforderlicher Zustimmung erfolgen.
- Für die nichtordnungsgemäße Umsetzung getroffener Vereinbarungen oder bei Nichteinhaltung der Prinzipien unseres Verhaltenskodex durch externe Partner behalten wir uns ausdrücklich die Auflösung einer weiteren Zusammenarbeit vor. Im Einzelfall können auch Vertragsstrafen vorgesehen sein.