WEIL IN DEUTSCHLAND (FAST) NICHTS
OHNE ERLAUBNIS GEHT​

INFRASTRUKTURPROJEKTE UND PRIVATE INTERESSEN MÜSSEN KEIN WIDERSPRUCH BLEIBEN

Das Grundeigentum ist in Deutschland aus gutem Grund verfassungsrechtlich im Grundgesetz explizit geschützt und kann nicht ohne Grund dem Eigentümer entzogen werden. Gleichzeitig ergibt sich aus demselben Artikel des Grundgesetzes aber auch der Grundsatz: Eigentum verpflichtet!

Als Planer von Leitungsbauvorhaben bilden wir die wichtige Schnittstelle zwischen den Vorhabenträgern und den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Flächen. Konkret bedeutet es, dass wir Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen und sie über die vorgesehenen Planungen informieren und ihre Bedenken und Anregungen entgegennehmen. Auf dieser Grundlage versuchen wir einen Konsens zwischen Betroffenen und dem jeweiligen Vorhabenträger zu erzielen. Im Ergebnis entsteht die erforderliche vertragliche Einigung zur Errichtung und dem Betrieb der Leitung zwischen dem Eigentümer und dem Vorhabenträger.

Job in der Genehmigungsplanung gesucht?

Bist du präzise, kommunikationsstark und hast Lust auf eine Aufgabe unter Hochspannung? Bist du empathisch, sodass du die Sorgen der Betroffenen verstehst und auf sie eingehen kannst?

Dann komm zu uns in die Genehmigungsplanung und sichere dir deinen neuen Job z. B. als Grundstücksverhandler (m/w/d) oder als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d).

Das machen wir in der
privatrechtlichen Genehmigungsplanung

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Grundbucheinsichten vor Ort und digital
  • Adressenermittlungen
  • Eigentümer- und Erbrecherchen
  • Pächterermittlungen
  • Pflege von kundenspezifischen Liegenschaftsdatenbanken
  • Bereitstellung einer eigenen Liegenschaftsdatenbank (IDIS)
  • fachliche Unterstützung bei Fragen zum Wegerecht/Grunderwerb
  • Verhandlungen mit Eigentümern, Pächtern und Institutionen zur Sicherung von temporären und dauerhaften Flächen
  • Flächensuche und Verhandlungen zu Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Vorbereitung und Begleitung zu Zwangsmaßnahmen (z. B. Duldung)
  • Baubegleitung und Flurschadenregulierung
  • Flächensuche, Vorbereitung und Verhandlungen zu Flächenankäufen
  • Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen (z. B. Bürgerinformationsveranstaltungen)