Code of Conduct
Handlungsgrundsätze
Antikorruptionsrichtlinie
Als Dienstleister für Netzbetreiber sowie für öffentliche und private Auftraggeber sind wir verpflichtet, die Richtlinien unserer Kunden zu erfüllen. Die Compliance-Anforderungen unserer Kunden spielen eine sehr wichtige Rolle auch für unseren Arbeitsalltag. Das bedeutet für uns, dass wir einen Verhaltenskodex (= Code of Conduct) für die K2 Engineering GmbH erstellt haben, der die „Werte-Visitenkarte“ der K2 Engineering GmbH (K2E) darstellt.
Für viele Regeln und Werte gilt, dass sie bei der K2E eine Selbstverständlichkeit darstellen und bereits so gelebt werden, sodass der Code of Conduct eine schriftliche Zusammenfassung unseres Handelns ist.
Für uns alle gibt das Regelwerk Sicherheit, sich im Sinne der K2E und den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu verhalten.
Kurzum: Was ist erlaubt und was nicht?
Das Ansehen der K2E bei unseren Kunden, der Öffentlichkeit und unseren Partnern ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Jeder von uns trägt an seinem Platz und mit seiner Arbeit täglich zur Außenwahrnehmung der K2E bei. Wir wollen uns als verlässlichen Partner zeigen.
Geltungsbereich:
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K2E. Unsere Führungskräfte agieren als Vorbilder. Unsere Geschäftspartner sind aufgefordert, sich gleichfalls an diese Prinzipien zu halten.
Meldung von Hinweisen:
Für Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Conduct oder die Antikorruptionsrichtlinie ist Frau Campe unter compliance@k2e.de erreichbar.
Manchmal kann es notwendig sein, einen Vermittler zwischen internen oder externen Hinweisgebern und Unternehmen einzuschalten. Auch wenn es nur darum geht, Hemmschwellen für Hinweisgeber abzubauen. In einem solchen Fall können Sie sich an unsere externen und neutralen Ombudspersonen Herrn Rechtsanwalt Felix Weidenbach bzw. Frau Rechtsanwältin Janine Winkler von Baker Tilly wenden. Die Ombudsperson nimmt die Hinweise entgegen und prüft sie. Auf Wunsch gewährleistet sie die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Die Ombudsperson ist wie folgt erreichbar:
Felix Weidenbach, Rechtsanwalt
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b
80335 München
Telefon: +49 89 55066 – 555
E-Mail: weidenbach.ombudsperson.cteam@bakertilly.de